Stand: 01. Februar 2023
Aktualisierung der Corona-Regelungen
Die Corona-Arbeitsschutzverordnung tritt vorzeitig mit Ablauf des 01.02.2023 außer Kraft (ursprünglich mit Ablauf des 07.04.2023).
Damit verlieren auch alle zentralen Corona-Schutzmaßnahmen der LMU am 02.02.2023 ihre Gültigkeit und endet die Verpflichtung der universitären Einrichtungen, durch eine individuelle Gefährdungsbeurteilung zu prüfen, ob zusätzliche Schutzmaßnahmen erforderlich sind.
Für Beschäftigte, für die eine Ansteckung mit dem Corona-Virus ein erhöhtes Gesundheitsrisiko darstellt, sind in Rücksprache mit dem behandelnden Arzt oder der behandelnden Ärztin – ggf. unter Hinzuziehung des Betriebsärztlichen Dienstes – die erforderlichen Maßnahmen abzustimmen.
Homeoffice kann bis auf Weiteres auf freiwilliger Basis vereinbart werden, sofern die technischen Möglichkeiten bestehen und ein geordneter Dienstbetrieb das zulässt. Die Inhaber und Inhaberinnen von Leitungsfunktionen regeln die Einzelheiten in eigener Zuständigkeit.